Klarino
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Veröffentlicht am 14. Oktober 2026 · Version 1

Präambel und Geltungsbereich

Klarino ist ein Angebot der Byteful GmbH, UID CHE-444.024.798 (nachfolgend «Klarino», «wir» oder «uns»). Klarino stellt seinen Kunden (nachfolgend «Kunde») über das Internet eine konfigurierbare Low-Code-Plattform zur Erstellung und Verwaltung individueller Anwendungen, Datenschemata und Geschäftsprozesse zur Verfügung (nachfolgend «Plattform»).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Bereitstellung und Nutzung der Plattform sowie der Website klarino.app und aller ihrer Subdomains (zusammen «Dienste»). Der Kunde erklärt sich mit diesen AGB einverstanden, indem er ein Abonnement abschliesst oder die Dienste nutzt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Klarino ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen Klarino und dem Kunden gehen diesen AGB vor (Ziff. 13.6).

Definitionen

Folgende Begriffe werden in diesen AGB einheitlich verwendet:

  • «Abonnement»: das vom Kunden abgeschlossene Nutzungsverhältnis für die Dienste, unabhängig davon, ob es kostenlos oder kostenpflichtig ist, sowie die damit verbundenen Konditionen gemäss den jeweils auf der Website angebotenen Lizenzplänen und Zahlungsintervallen (Ziff. 5.1).
  • «Abrechnungsperiode»: beim Monatsabonnement ein (1) Monat, beim Jahresabonnement zwölf (12) Monate, jeweils ab Beginn der Vertragslaufzeit bzw. ab der jeweiligen Verlängerung.
  • «Lizenzgebühr»: die gemäss Lizenzplan und Abonnement für eine Abrechnungsperiode geschuldete Gebühr.
  • «Lizenzplan»: die vom Kunden gewählte Tarifstufe einschliesslich allfälliger Zusatzmodule, die den Funktionsumfang und die Preiskonditionen der Plattform bestimmt.
  • «Kundendaten»: alle Daten, Inhalte und Informationen, die der Kunde oder seine Nutzer im Rahmen der Nutzung der Dienste eingeben, hochladen oder anderweitig bereitstellen.
  • «Nutzer»: natürliche Personen, denen der Kunde Zugang zur Plattform gewährt, einschliesslich Mitarbeitender und Beauftragter des Kunden.
  • «Schriftform» / «schriftlich»: soweit nicht anders angegeben, genügt die Textform per E-Mail. Mitteilungen an Klarino sind an [email protected] zu richten.

1. Vertragsschluss und Registrierung

1.1 Vertragsschluss. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde über die Website ein Abonnement abschliesst und Klarino den Zugang freischaltet oder wenn der Kunde ein Angebot von Klarino unterzeichnet. Die Darstellung der Lizenzpläne auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar.

1.2 Nutzergruppen. Der kostenlose Plan steht Unternehmen sowie volljährigen Privatpersonen offen. Kostenpflichtige Abonnements richten sich ausschliesslich an Unternehmen und Organisationen sowie an Personen, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (B2B). Mit dem Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements bestätigt der Kunde, die Dienste in diesem Rahmen zu nutzen, und die handelnde Person, zur Vertretung des Kunden berechtigt zu sein. Der Kunde ist für die Richtigkeit dieser Bestätigung verantwortlich.

1.3 Kontaktdaten. Der Kunde macht bei der Registrierung wahrheitsgemässe Angaben und hält seine Kontakt- und Rechnungsdaten stets aktuell.

1.4 Betriebsmodell. Die Plattform wird ausschliesslich als Cloud-Dienst (Software as a Service) auf der Infrastruktur von Klarino bzw. seiner Hosting-Anbieter bereitgestellt. Andere Betriebsmodelle, insbesondere der Betrieb auf Infrastruktur des Kunden, bedürfen einer individuellen schriftlichen Vereinbarung.

2. Lizenzgewährung

Klarino gewährt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit eine beschränkte, nicht-exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Plattform im Rahmen des gewählten Lizenzplans und für eigene geschäftliche oder berufliche Zwecke.

Klarino schaltet den Zugang nach Vertragsschluss frei. Klarino ist berechtigt, die Freischaltung vom Eingang der ersten Lizenzgebühr abhängig zu machen.

3. Betrieb der Plattform und Leistungsumfang

3.1 Bereitstellung. Klarino stellt die Plattform als Cloud-Dienst über die Server von Klarino bzw. seiner Hosting-Anbieter zur Verfügung. Der Kunde greift über einen Webbrowser oder die dokumentierten Schnittstellen auf die Plattform zu. Klarino übernimmt den Betrieb, die Wartung und die Sicherheit der Serverinfrastruktur.

3.2 Verfügbarkeit. Klarino bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform. Konkrete Verfügbarkeitsziele gelten nur, wenn sie in einem separaten Service-Level-Agreement («SLA») vereinbart wurden. Ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten sowie Störungen ausserhalb des Einflussbereichs von Klarino, insbesondere höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Massnahmen, Streiks oder schwerwiegende Cyberangriffe auf Infrastrukturen Dritter). Klarino stellt den Betrieb so rasch wie möglich wieder her.

Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail angekündigt. Unangekündigte Wartungsarbeiten bleiben vorbehalten, soweit sie zur Aufrechterhaltung der Betriebs- oder Datensicherheit erforderlich sind.

3.3 Support. Klarino erbringt Support gemäss den im Lizenzplan definierten Servicelevels. Ist kein Support-Level vereinbart, wird Support auf Best-Effort-Basis und nach Verfügbarkeit erbracht. Ein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten oder einen bestimmten Supportumfang besteht nur, wenn dies in einem SLA schriftlich vereinbart wurde.

3.4 Backups. Klarino erstellt täglich Backups der Plattform und der Kundendaten und bewahrt diese während 7 bis höchstens 30 Tagen auf. Diese Sicherungskopien dienen primär der Wiederherstellung der Plattform im Fall technischer Störungen oder Datenverluste und stellen keinen individuellen Archivierungs- oder Backup-Dienst für den Kunden dar.

Klarino übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Gewähr dafür, dass einzelne Daten oder bestimmte frühere Datenstände jederzeit aus einer Sicherungskopie wiederhergestellt werden können.

3.5 Plattformänderungen. Klarino ist berechtigt, die Plattform jederzeit zu aktualisieren, zu ändern oder zu erweitern, sofern die wesentlichen Leistungsmerkmale des gebuchten Lizenzplans erhalten bleiben. Wesentliche Änderungen werden rechtzeitig, in der Regel mindestens 14 Tage im Voraus, angekündigt; ausgenommen sind Änderungen aufgrund gesetzlicher Pflichten oder zur sofortigen Abwehr von Sicherheitsrisiken. Änderungen berechtigen den Kunden nicht zur vorzeitigen Kündigung oder Minderung, es sei denn, wesentliche Funktionen des gebuchten Lizenzplans werden dauerhaft beeinträchtigt. In diesem Fall kann der Kunde den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.

3.6 Subunternehmer. Klarino ist berechtigt, Subunternehmer (z. B. Hosting-Anbieter, Zahlungsdienstleister, Support-Partner) zur Erfüllung seiner Leistungspflichten beizuziehen. Klarino haftet für deren Handeln wie für eigenes Handeln.

3.7 Dienste und Integrationen Dritter. Die Plattform kann Schnittstellen zu Diensten Dritter anbieten oder deren Nutzung ermöglichen. Solche Dienste unterliegen den Bedingungen und der Verfügbarkeit des jeweiligen Drittanbieters. Klarino hat keinen Einfluss auf Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung solcher Dienste und gewährleistet deren dauerhafte Verfügbarkeit oder Kompatibilität nicht.

Klarino ist berechtigt, Integrationen anzupassen oder einzustellen, wenn dies aufgrund von Änderungen eines Drittanbieters erforderlich oder deren Weiterbetrieb für Klarino nicht mehr zumutbar ist. Klarino informiert betroffene Kunden nach Möglichkeit vorgängig über wesentliche Änderungen.

3.8 KI-Funktionen.  Klarino bietet im Rahmen der Dienste Funktionen an, die auf künstlicher Intelligenz basieren («KI-Funktionen»). Entsprechende Funktionen werden innerhalb der Plattform als KI-gestützt erkennbar gemacht, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

Der Nutzungsumfang (z. B. das monatlich verfügbare Kontingent an Credits) richtet sich nach dem jeweiligen Lizenzplan und kann bei bestimmten Lizenzplänen durch Booster erweitert werden (Ziff. 5.6). Ist das Kontingent ausgeschöpft, können die KI-Funktionen bis zum Beginn des nächsten Monats eingeschränkt sein. KI-Funktionen können Dienste von Drittanbietern nutzen; die vom Kunden bereitgestellten Eingaben («Input») werden zu diesem Zweck an diese übermittelt. Der Kunde anerkennt, dass die generierten Ergebnisse («Output») automatisch erzeugt werden und unvollständig oder fehlerhaft sein können. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Prüfung und Verwendung des Outputs. KI-Funktionen werden «wie besehen» («as is») bereitgestellt; Klarino haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Schäden aus der Verwendung von Output.

Kundendaten und Inputs werden von Klarino nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle verwendet. Soweit Klarino für KI-Funktionen Drittanbieter einsetzt, erfolgt die Übermittlung und Bearbeitung von Personendaten nach Massgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags (Ziff. 9.3).

3.9 Sperrung. Klarino ist berechtigt, den Zugang zur Plattform ganz oder teilweise zu sperren, wenn:

  • begründete Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Zugangsdaten oder einen unbefugten Zugang bestehen;
  • die Nutzung gegen geltendes Recht oder diese AGB verstösst oder geeignet ist, dem Ruf von Klarino erheblich zu schaden;
  • eine Sperrung aus technischen Gründen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung erforderlich ist;
  • der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist (Ziff. 5.4); oder
  • der Kunde keine erreichbaren Kontaktdaten hinterlegt hat.

Klarino benachrichtigt den Kunden spätestens einen Werktag im Voraus, sofern dies zumutbar und mit dem Zweck der Sperrung vereinbar ist. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund dafür entfallen ist. Die Löschung von Kundendaten richtet sich ausschliesslich nach Ziff. 6.4, 6.5 und 6.6.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Technische Voraussetzungen. Der Kunde ist selbst verantwortlich für den erforderlichen Internetzugang sowie die benötigte Hardware und Software (z. B. Browser, Endgeräte). Ein Anspruch auf Zugang zum Quellcode der Plattform besteht nicht.

4.2 Zugang und Sicherheit. Der Kunde hält seine Zugangsdaten und die seiner Nutzer geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er ist dafür verantwortlich, Zugriffs- und Benutzerberechtigungen angemessen zu vergeben, nicht mehr benötigte Zugänge zu entfernen sowie API-Schlüssel, Zugriffstokens und vergleichbare Zugangsmittel angemessen zu schützen.

Der Kunde ist für Aktivitäten verantwortlich, die durch von ihm oder seinen Nutzern autorisierte Zugänge erfolgen, soweit diese nicht auf einer von Klarino zu vertretenden Verletzung der Sicherheitspflichten von Klarino beruhen. Er informiert Klarino unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch oder unbefugten Zugriff. 

4.3 Rechtmässige Nutzung. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmässigkeit seiner Nutzung sowie aller Kundendaten, insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte. Er sorgt dafür, dass seine Nutzer diese AGB einhalten.

4.4 Eigene Datensicherung. Unabhängig von den Backups gemäss Ziff. 3.4 wird dem Kunden empfohlen, geschäftskritische Kundendaten regelmässig über die Exportfunktionen der Plattform zu sichern.

4.5 Konfiguration von Kundenanwendungen. Der Kunde ist für die von ihm vorgenommenen Konfigurationen seiner Kundenanwendungen verantwortlich, insbesondere für Benutzerrollen, Zugriffsberechtigungen, Freigaben, Workflows und die Auswahl der zu verarbeitenden Daten. Klarino ist nicht verpflichtet, die vom Kunden vorgenommenen Konfigurationen auf ihre Zweckmässigkeit oder Rechtmässigkeit zu überprüfen.

5. Preise, Zahlung und Rechnungsstellung

5.1 Abonnements. Der Kunde wählt zwischen folgenden Abonnements:

  • Kostenloser Plan: Die Plattform kann kostenlos mit dem auf der Website beschriebenen, eingeschränkten Funktionsumfang genutzt werden.
  • Monatsabonnement: Die Lizenzgebühr wird monatlich im Voraus bezahlt.
  • Jahresabonnement: Die Lizenzgebühr wird für zwölf (12) Monate im Voraus bezahlt. Klarino gewährt dafür gegenüber dem Monatsabonnement einen Rabatt gemäss den auf der Website bzw. im Angebot ausgewiesenen Preisen.

Die Lizenzgebühr umfasst die im gewählten Lizenzplan enthaltenen Funktionen für die jeweilige Abrechnungsperiode.

Klarino kann den Funktionsumfang des kostenlosen Plans jederzeit ändern oder den kostenlosen Plan mit einer Frist von 30 Tagen einstellen. Im kostenlosen Plan besteht weder ein Anspruch auf Support noch eine Zusage zur Verfügbarkeit.

5.2 Fälligkeit und Zahlungsmethoden. Die Lizenzgebühr ist jeweils für die gesamte Abrechnungsperiode im Voraus geschuldet, erstmals bei Vertragsschluss und danach zu Beginn jeder weiteren Abrechnungsperiode. Bei Zahlung per Rechnung ist diese innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Zahlung per Kreditkarte oder über einen anderen auf der Website angebotenen Zahlungsdienst wird der Betrag zu Beginn jeder Abrechnungsperiode automatisch belastet; der Kunde ermächtigt Klarino und seinen Zahlungsdienstleister hierzu.

5.3 Preise, Währung und Preisänderungen. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website bzw. im Angebot ausgewiesenen Preise.

Währung. Klarino bietet Preise in Schweizer Franken (CHF), Euro (EUR) und US-Dollar (USD) an. Der Kunde wählt die Abrechnungswährung bei der Bestellung. Die Abrechnung erfolgt in der gewählten Währung; die Preise in EUR und USD sind von Klarino festgelegte Listenpreise und keine tagesaktuelle Umrechnung des CHF-Preises. Die gewählte Währung gilt für die gesamte Laufzeit des Abonnements, einschliesslich Verlängerungen, Zusatzpakete (Booster) und Planwechseln. Ein Wechsel der Währung ist nur durch Kündigung und Neuabschluss oder nach Rücksprache mit dem Support möglich. Wird keine Währung gewählt oder ist keine Auswahl möglich, gilt CHF.

Wechselkurse und Gebühren. Rechnet die Bank oder der Kartenherausgeber des Kunden den belasteten Betrag in die Währung des Kunden um, können dafür Wechselkurse und Gebühren der Bank bzw. des Kartenherausgebers anfallen. Diese werden von der Bank bzw. dem Kartenherausgeber festgelegt und gehen zulasten des Kunden.

Steuern. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. vergleichbarer Steuern, soweit anwendbar. Die Steuer wird auf Grundlage der vom Kunden angegebenen Rechnungsadresse berechnet und in der Rechnung separat ausgewiesen. 

Preisänderungen. Klarino ist berechtigt, die Preise (in jeder angebotenen Währung) auf die jeweils nächste Abrechnungsperiode anzupassen. Preisänderungen werden beim Jahresabonnement mindestens 60 Tage und beim Monatsabonnement mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Ist der Kunde mit der Preisänderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag auf den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens kündigen.

5.4 Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug ist Klarino nach Ablauf einer schriftlichen Mahnfrist von 14 Tagen berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren oder auf einen eingeschränkten Zugangsmodus zurückzustufen, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist. Ist der Betrag 30 Tage nach Ablauf der Mahnfrist weiterhin offen, ist Klarino berechtigt, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen (Ziff. 6.3). 

5.5 Rückerstattungen. Bezahlte Lizenzgebühren werden grundsätzlich nicht zurückerstattet, auch nicht anteilig, insbesondere nicht bei Nichtnutzung der Plattform, bei Kündigung durch den Kunden oder bei Verstoss des Kunden gegen diese AGB. Klarino kann im Einzelfall nach eigenem Ermessen Rückerstattungen, Gutschriften oder Rabatte gewähren. Kündigt Klarino den Vertrag, ohne dass der Kunde hierfür verantwortlich ist, oder kündigt der Kunde gestützt auf Ziff. 3.5 oder 10.4 ausserordentlich, erstattet Klarino die nicht verbrauchte Lizenzgebühr anteilig zurück.

5.6 Erweiterungen und Reduktionen. Der Kunde kann während einer laufenden Abrechnungsperiode jederzeit über die Plattform zusätzliche Kapazitäten, etwa für KI-Tokens, Speicherplatz oder Datensätze («Booster»), hinzubuchen, soweit sein Lizenzplan dies vorsieht. Booster stehen sofort zur Verfügung. Die Gebühr wird zeitanteilig (pro rata temporis) für den Rest der Abrechnungsperiode berechnet und spätestens mit der nächsten Rechnung fällig; ab der nächsten Abrechnungsperiode wird sie zusammen mit der regulären Lizenzgebühr verrechnet. Booster sind Bestandteil des Abonnements und verlängern sich mit diesem. Der Kunde kann Booster jederzeit über die Plattform reduzieren oder kündigen; die Änderung wird auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam. Bis dahin bleibt der bezahlte Umfang verfügbar; bereits bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet.

5.7 Wechsel des Abonnements. Ein Wechsel vom kostenlosen Plan zu einem kostenpflichtigen Abonnement ist jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich. Der Kunde kann jederzeit mit sofortiger Wirkung vom Monats- zum Jahresabonnement wechseln; die Differenz für den Rest der laufenden Abrechnungsperiode wird zeitanteilig verrechnet. Ein Wechsel vom Jahres- zum Monatsabonnement ist über die Plattform nicht möglich; er kann beim Support angefragt werden und wird frühestens auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam. Ein Wechsel vom kostenpflichtigen Abonnement zum kostenlosen Plan wird auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam; bereits bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet.

6. Laufzeit und Kündigung

6.1 Laufzeit. Der Vertrag wird für die Dauer der gewählten Abrechnungsperiode abgeschlossen, d. h. für einen (1) Monat beim Monatsabonnement bzw. zwölf (12) Monate beim Jahresabonnement. Er verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Abrechnungsperiode gleicher Dauer, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.

Der kostenlose Plan wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

6.2 Kündigung durch den Kunden. Der Kunde kann den Vertrag wie folgt schriftlich oder über die Kontoeinstellungen der Plattform kündigen:

  • Kostenloser Plan: jederzeit mit sofortiger Wirkung;
  • Kostenpflichtiges Abonnement (Monats- oder Jahresabonnement): jederzeit auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode. Die Kündigung muss vor Ablauf der Abrechnungsperiode erfolgen; andernfalls verlängert sich das Abonnement um eine weitere Abrechnungsperiode. Bereits bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet.

Ohne rechtzeitige Kündigung verlängert sich der Vertrag, und die Lizenzgebühr für die folgende Abrechnungsperiode wird fällig. Die Kündigungsrechte gemäss Ziff. 5.3 und 10.4 bleiben vorbehalten.

6.3 Kündigung durch Klarino. Klarino kann kostenpflichtige Abonnements mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende einer Abrechnungsperiode und den kostenlosen Plan mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich kündigen. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten, insbesondere bei:

  • schwerem oder wiederholtem Verstoss des Kunden gegen diese AGB, namentlich gegen Ziff. 7;
  • Zahlungsverzug gemäss Ziff. 5.4;
  • Konkurseröffnung, Nachlassstundung oder vergleichbaren Ereignissen beim Kunden.

Bei ausserordentlicher Kündigung wegen Vertragsverletzung des Kunden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren.

6.4 Inaktive Konten. Klarino ist berechtigt, Konten im kostenlosen Plan oder ohne laufenden Vertrag, die seit mehr als zwei Jahren keine Aktivität aufweisen, zu löschen. Klarino kündigt die Löschung vorgängig per E-Mail an und räumt eine Frist von mindestens 30 Tagen zur Reaktivierung oder zum Datenexport ein.

Bietet Klarino temporäre Testarbeitsbereiche an (z. B. zum Ausprobieren der Plattform ohne Registrierung), werden diese einschliesslich aller darin erfassten Daten nach Ablauf der bei der Erstellung angezeigten Testdauer automatisch und ohne weitere Ankündigung endgültig gelöscht, sofern sie nicht vorher in ein reguläres Konto überführt werden. Testarbeitsbereiche sind nicht für die Erfassung produktiver oder personenbezogener Daten Dritter bestimmt.

6.5 Kündigung kostenpflichtiger Abonnements und Datenzugang.
Kündigt der Kunde ein kostenpflichtiges Abonnement, endet dieses mit Ablauf der laufenden Abrechnungsperiode. Danach wird das Kundenkonto auf den kostenlosen Plan («Free») umgestellt. Die gespeicherten Kundendaten bleiben erhalten und zugänglich. 

Übersteigt der Datenbestand oder die Nutzung die Kapazitätsgrenzen des Free-Plans, kann der Kunde keine weiteren Daten anlegen. Funktionen, die diese Grenzen überschreiten (z. B. Automationen, Synchronisationen, KI-Funktionen), können eingeschränkt oder pausiert werden, bis die Nutzung innerhalb der Grenzen liegt oder wieder ein kostenpflichtiger Plan gewählt wird.

Der Kunde kann seine Daten jederzeit über die in der Plattform verfügbaren Exportfunktionen exportieren. Auf Anfrage per E-Mail stellt Klarino ihm zudem einen Gesamtexport seiner Kundendaten in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit. Ein Anspruch auf Bereitstellung der Plattform selbst, ihres Quellcodes oder interner technischer Strukturen und Konfigurationen von Klarino besteht nicht.

Datenzugang bei Beendigung durch Klarino. Kündigt Klarino den Vertrag ordentlich (Ziff. 6.3) oder stellt Klarino den kostenlosen Plan ein (Ziff. 5.1), kann der Kunde während 30 Tagen nach Vertragsende weiterhin lesend auf seine Kundendaten zugreifen und diese exportieren; Ziff. 6.5 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei ausserordentlicher Kündigung durch Klarino stellt Klarino dem Kunden auf Anfrage innert derselben Frist einen Gesamtexport bereit, soweit dem keine gesetzlichen Pflichten oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Nach Ablauf der Frist werden die Kundendaten gemäss Ziff. 6.6 Abs. 3 gelöscht; Klarino weist den Kunden vorgängig per E-Mail darauf hin.

6.6 Löschung des Kontos.
Der Kunde kann sein Konto jederzeit über die Kontoeinstellungen selbst löschen. Die Löschung gilt als Kündigung mit sofortiger Wirkung; Ziff. 6.2 findet insoweit keine Anwendung. Bereits bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet (Ziff. 5.5).

Mit der Löschung werden sämtliche offenen Beträge sofort fällig und über die hinterlegte Zahlungsmethode belastet, einschliesslich zeitanteiliger Gebühren für Booster (Ziff. 5.6), die andernfalls erst mit der nächsten Rechnung fällig würden. Kann ein offener Betrag nicht belastet werden, ist die Löschung erst nach dessen vollständiger Begleichung möglich.

Mit der Löschung werden die Kundendaten unverzüglich und endgültig aus den aktiven Systemen entfernt. Eine Wiederherstellung ist nicht möglich; der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Daten vorher zu exportieren (Ziff. 6.5). Kopien in Datensicherungen werden im Rahmen der regulären Rotation, spätestens jedoch 30 Tage nach der Löschung, endgültig gelöscht. Ausgenommen sind Daten, die Klarino aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z. B. Buchhaltungsunterlagen) oder berechtigter Interessen (z. B. Sicherheitsprotokolle) für die jeweils vorgesehene Dauer aufbewahrt.

6.7 Fortgeltung. Folgende Bestimmungen gelten nach Vertragsende fort: Ziff. 5 (Zahlungsverpflichtungen), Ziff. 6.5 und 6.6 (Datenzugang und Löschung), Ziff. 8 (Geistiges Eigentum, einschliesslich der Entfernung der Referenznennung gemäss Ziff. 8.4), Ziff. 9 (Datenschutz), Ziff. 11 (Haftung), Ziff. 12 (Vertraulichkeit) und Ziff. 13 (Schlussbestimmungen).

7. Nutzungsbeschränkungen

Der Kunde und seine Nutzer dürfen die Plattform ausschliesslich im Rahmen dieser AGB nutzen. Insbesondere ist untersagt:

  • Vervielfältigung: die Plattform oder Teile davon zu kopieren, zu reproduzieren oder anderweitig zu vervielfältigen;
  • Reverse Engineering: den Quellcode, die zugrunde liegenden Algorithmen, das Know-how oder die Architektur der Plattform durch Dekompilierung, Disassemblierung oder andere Methoden zu ermitteln, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist;
  • Änderung des Codes: den Quellcode der Plattform zu verändern, anzupassen, zu übersetzen oder abgeleitete Werke zu erstellen;
  • Weitergabe und Weiterverkauf: die Plattform ganz oder teilweise zu veräussern, zu vermieten, zu verleihen, unterzulizenzieren oder Dritten auf sonstige Weise zu überlassen, insbesondere sie als eigenständiges Produkt oder als Teil eines Produkts gewerblich weiterzuverkaufen;
  • Unbefugter Zugang: technische Sicherheitsmechanismen zu umgehen oder sich unbefugten Zugang zu Teilen der Plattform, verbundenen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen;
  • Automatisierte Zugriffe: ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Klarino massenhaft mit automatisierten Mitteln (z. B. Bots, Scraper) auf die Plattform zuzugreifen; die Nutzung der offiziellen, dokumentierten Schnittstellen (API) im Rahmen des Lizenzplans bleibt erlaubt;
  • Übermässige Belastung: Handlungen vorzunehmen, die die Infrastruktur der Plattform unverhältnismässig belasten;
  • Rechtswidrige Nutzung: die Plattform zur Verarbeitung rechtswidriger Inhalte, zur Verbreitung von Schadsoftware oder für sonstige rechtswidrige Zwecke zu nutzen;
  • Ausgeschlossene Branchen: die Plattform – auch soweit rechtlich zulässig – für Glücksspiel oder pornografische Inhalte zu nutzen; in jedem Fall untersagt sind Aktivitäten im Zusammenhang mit Drogenhandel, Menschenhandel oder Kindesmissbrauch.

Verstösst der Kunde oder einer seiner Nutzer gegen diese Ziff. 7, ist Klarino berechtigt, den Zugang mit sofortiger Wirkung zu sperren und den Vertrag ausserordentlich zu kündigen.

8. Geistiges Eigentum

8.1 Rechte von Klarino. Klarino ist alleiniger Inhaber aller Rechte an geistigem Eigentum an der Plattform, einschliesslich Quellcode, Design, Architektur, Marken und Logos. Diese AGB übertragen dem Kunden keine Eigentumsrechte an der Plattform; der Kunde erhält ausschliesslich das Nutzungsrecht gemäss Ziff. 2.

8.2 Rechte des Kunden an Kundendaten. Alle Rechte an den Kundendaten verbleiben beim Kunden. Klarino verarbeitet Kundendaten ausschliesslich zur Erbringung der Dienste und zur Erfüllung des Vertrags, nach Massgabe des anwendbaren Datenschutzrechts und des Auftragsverarbeitungsvertrags (Ziff. 9).

8.3 Kundenanwendungen. Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Plattform eigene Anwendungen, Datenschemata, Workflows, Formulare, Konfigurationen oder sonstige Inhalte erstellt, verbleiben die daran bestehenden Rechte beim Kunden, soweit diese nicht auf Bestandteilen der Plattform oder sonstigem geistigem Eigentum von Klarino beruhen.

Klarino behält sämtliche Rechte an der Plattform sowie an den darin enthaltenen oder zugrunde liegenden Standardkomponenten, Funktionen, Bibliotheken, Vorlagen, Technologien, Methoden und dem Know-how, unabhängig davon, ob diese im Rahmen einer Kundenanwendung verwendet werden.

8.4 Referenznennung. Klarino darf den Firmennamen und das Logo von Kunden, die juristische Personen oder Organisationen sind, während der Vertragsdauer als Referenz nennen, insbesondere auf der Website von Klarino und in Präsentationen. Das Logo wird unverändert und gemäss allfälligen Markenrichtlinien des Kunden verwendet; eine Empfehlung des Kunden ist damit nicht verbunden. Weitergehende Angaben (z. B. Fallstudien, Zitate, Vertragsinhalte) bedürfen der gesonderten Zustimmung des Kunden. Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit in Textform (z. B. per E-Mail an [email protected]) widersprechen. Klarino entfernt die Nennung in diesem Fall sowie nach Vertragsende innert 30 Tagen aus seinen digitalen Kanälen; bereits verteilte Unterlagen sind davon nicht erfasst.

9. Datenschutz

9.1 Klarino bearbeitet Personendaten in Übereinstimmung mit dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).

9.2 Für Personendaten, die Klarino als Verantwortlicher zu eigenen Zwecken bearbeitet (insbesondere Konto-, Vertrags- und Abrechnungsdaten), gilt die Datenschutzerklärung von Klarino, abrufbar unter klarino.app/de/datenschutz

9.3 Für Personendaten, die Klarino im Rahmen der Dienste im Auftrag des Kunden bearbeitet (insbesondere die vom Kunden in Klarino erfassten Kundendaten), gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) von Klarino, abrufbar unter klarino.app/de/avv. Der AVV ist Bestandteil des Vertrags und wird mit Vertragsschluss vereinbart. Bei Widersprüchen geht der AVV in Bezug auf die Bearbeitung von Personendaten diesen AGB vor. Haben die Parteien einen individuellen AVV abgeschlossen, geht dieser vor.

9.4 Der Kunde ist als Verantwortlicher allein verantwortlich für die rechtmässige Beschaffung und Bearbeitung der Kundendaten sowie für die Einholung allenfalls erforderlicher Einwilligungen Dritter.

10. Gewährleistung

10.1 Mangel. Ein Mangel liegt vor, wenn die Plattform wesentlich vom im Lizenzplan beschriebenen Funktionsumfang abweicht. Unerhebliche Abweichungen sowie Beeinträchtigungen, die auf vertragswidrige Nutzung, auf Hardware oder Software des Kunden oder auf Einflüsse Dritter zurückzuführen sind, gelten nicht als Mangel.

10.2 Nachbesserung. Klarino behebt gemeldete Mängel innert angemessener Frist nach Eingang einer schriftlichen Mängelanzeige, nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder erneute Bereitstellung der Dienste. Als ausreichende Abhilfe gilt auch eine Anleitung, mit welcher der Kunde den Mangel in zumutbarer Weise umgehen kann.

10.3 Minderung. Gelingt die Behebung eines schriftlich gemeldeten Mangels aus Gründen, die Klarino zu vertreten hat, auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht, kann der Kunde eine Herabsetzung der Lizenzgebühr verlangen. Die Herabsetzung bemisst sich nach dem Mass, in dem die Gebrauchstauglichkeit der Plattform durch den Mangel beeinträchtigt ist, und erfasst nur den Zeitraum vom Ablauf der Nachfrist bis zur Behebung des Mangels. Sie ist je Kalendermonat auf den Betrag der für diesen Monat geschuldeten Lizenzgebühr beschränkt (bei jährlicher Abrechnung 1/12 der Jahresgebühr; nachfolgend «Monatsbetrag»). Die Herabsetzung erfolgt als Gutschrift, die mit der nächsten Rechnung verrechnet und erst bei Vertragsende ausbezahlt wird. Von Klarino freiwillig gewährte Gutschriften sowie – sofern ein Service Level Agreement vereinbart ist – Gutschriften daraus werden angerechnet.

10.4 Kündigung bei wiederholten Mängeln. Erreicht die Herabsetzung gemäss Ziff. 10.3 in zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten oder in zwei Kalendermonaten innerhalb eines Kalenderquartals jeweils 100 % des Monatsbetrags, kann der Kunde den Vertrag mit sofortiger Wirkung ausserordentlich kündigen. Klarino erstattet in diesem Fall die nicht verbrauchte Lizenzgebühr anteilig zurück.

10.5 Rechtsmängel. Wird die vertragsgemässe Nutzung der Dienste durch Rechte Dritter beeinträchtigt, ist Klarino berechtigt, nach eigener Wahl dem Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte zu verschaffen oder die Dienste so zu ändern, dass die Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden.

10.6 Ausschluss. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

11. Haftung

11.1 Haftungsumfang. Klarino haftet unbeschränkt für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In allen übrigen Fällen haftet Klarino nur nach Massgabe von Ziffer 11.2. Ausser in den Fällen nach Satz 1 ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Reputationsschäden, Betriebsunterbrechungen und Ansprüche Dritter, ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Diese Ziffer 11 gilt für sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund, einschliesslich Ansprüchen aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag und aus unerlaubter Handlung.

11.2 Haftungshöchstbetrag. Soweit die Haftung nicht nach Ziff. 11.1 Satz 1 unbeschränkt ist, ist die Haftung von Klarino für alle Schadenereignisse innerhalb eines Vertragsjahres zusammen auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem ersten Schadenereignis dieses Vertragsjahres an Gebühren bezahlt hat oder vertragsgemäss zu bezahlen hätte. Vertragsjahr ist jeweils der Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Vertragsbeginn oder dessen Jahrestag. Dieser Höchstbetrag gilt auch für Schäden, die durch von Klarino beigezogene Subunternehmer (Ziff. 3.6), einschliesslich Anbieter von KI-Modellen, verursacht werden.

11.3 Weitere Ausschlüsse. Klarino haftet nicht für Dienste von Drittanbietern, die der Kunde mit der Plattform verbindet, und nicht für unbefugten Zugriff auf Kundendaten, soweit dieser nicht auf eine Verletzung der Sicherheitspflichten von Klarino zurückzuführen ist. Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziff. 11 gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden und Hilfspersonen von Klarino.

11.4 Freistellung. Der Kunde stellt Klarino sowie seine Organe, Mitarbeitenden und Beauftragten von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Kunden oder seinen Nutzern zu vertretenden vertragswidrigen Nutzung der Plattform oder einer Verletzung von Rechten Dritter durch Kundendaten resultieren. Die Freistellung umfasst Schadenersatz, Bussen, Verwaltungssanktionen und angemessene Anwaltskosten. Klarino informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und konsultiert ihn vor jeder Anerkennung oder jedem Vergleich.

11.5 Kostenloser Plan. Für Leistungen im kostenlosen Plan haftet Klarino nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Massgabe zwingender gesetzlicher Bestimmungen. Ziff. 11.1 Satz 1 bleibt vorbehalten. Ziff. 10 (Gewährleistung) findet auf den kostenlosen Plan keine Anwendung.

12. Vertraulichkeit

Jede Partei behandelt vertrauliche Informationen der anderen Partei streng vertraulich, macht sie Dritten nicht zugänglich und verwendet sie ausschliesslich für vertragliche Zwecke. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, individuelle Preiskonditionen, der Quellcode der Plattform sowie nicht öffentliche Informationen über Funktionen und Leistung der Plattform.

Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen Mitarbeitenden, verbundenen Unternehmen, Beratern und beigezogenen Dienstleistern zugänglich machen, soweit diese die Informationen zur Erfüllung des Vertrags oder zur Wahrung berechtigter Interessen benötigen und angemessenen Vertraulichkeitspflichten unterliegen.

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmässig bekannt waren oder ihr von Dritten rechtmässig und ohne Vertraulichkeitspflicht mitgeteilt wurden.

Eine Offenlegung ist zudem zulässig, soweit sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung erforderlich ist. Soweit rechtlich zulässig, informiert die empfangende Partei die andere Partei vorgängig über eine solche Offenlegung.

Die Vertraulichkeitspflicht gilt während fünf (5) Jahren über das Vertragsende hinaus. Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie darüber hinaus, solange die betreffenden Informationen nach anwendbarem Recht als Geschäftsgeheimnisse geschützt sind.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen der AGB. Klarino ist berechtigt, diese AGB mit einer Vorankündigung von mindestens 30 Tagen per E-Mail zu ändern.

Nicht wesentliche Änderungen – d. h. solche, die Lizenzrechte, Gebühren und wesentliche Hauptpflichten unberührt lassen und den Kunden nicht schlechterstellen – gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist widerspricht; Klarino weist in der Mitteilung ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hin.

Wesentliche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Stimmt der Kunde nicht bis zum vorgesehenen Inkrafttreten zu oder widerspricht er einer nicht wesentlichen Änderung, gilt für ihn die bisherige Fassung weiter. Klarino kann den Vertrag in diesem Fall nach Ziff. 6.3 ordentlich kündigen; beim kostenlosen Plan mit einer Frist von 30 Tagen. Kündigt Klarino aus diesem Grund ein kostenpflichtiges Abonnement, erstattet Klarino die nicht verbrauchte Lizenzgebühr anteilig zurück (Ziff. 5.5).

Die Vorankündigungsfrist entfällt bei gesetzlich gebotenen Änderungen und bei Änderungen zur sofortigen Abwehr von Sicherheitsrisiken.

13.2 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

13.3 Kein Verzicht. Verzichtet eine Partei darauf, ein Recht oder einen Anspruch geltend zu machen, gilt dies nicht als Verzicht auf dieses Recht oder diesen Anspruch. Ein Verzicht ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich schriftlich erklärt wird.

13.4 Abtretung. Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Klarino abtreten oder übertragen. Klarino ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Unternehmensübertragung zu übertragen.

13.5 Mitteilungen. Mitteilungen gemäss diesen AGB erfolgen per E-Mail. Klarino richtet Mitteilungen an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse; der Kunde hält diese stets aktuell (Ziff. 1.3).

13.6 Vorrang und Fassungen. Diese AGB gelten ergänzend zu individuellen Angeboten und Vereinbarungen zwischen Klarino und dem Kunden. Bei Widersprüchen geht die individuelle Vereinbarung vor. Es gilt die jeweils gemäss Ziff. 13.1 wirksame Fassung dieser AGB. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

13.7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Der Vertrag und alle Rechtsbeziehungen zwischen Klarino und dem Kunden unterstehen ausschliesslich materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz der Byteful GmbH in Winterthur, Schweiz. Klarino ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen. Gegenüber Privatpersonen bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen ihres Wohnsitzstaates sowie gesetzlich zwingende Gerichtsstände vorbehalten.

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